Unsere Vermittlungsrichtlinien

Käfiganforderungen:

-    für 2 Tiere ist mindestens 120cm Lauffläche vorhanden (Käfiggröße z.B. 120 x 60 cm)
-    für 3 Tiere ist mindestens 140cm Lauffläche vorhanden (Käfiggröße z.B. 140 x 60 cm)
-    bei 4 und mehr Tieren ein entsprechend großer Eigenbau. Dabei ist die Größe der Grundfläche maßgebend für die Anzahl der Tiere; Etagen dienen nur der Strukturierung und werden bei der Flächenermittlung nicht hinzugerechnet. 

Ein Kriterium ist auch die Lauffläche, die den Schweinchen zur Verfügung steht. Diese kann bei Eigenbauten auch diagonal gemessen werden.

Abgetrennte Etagen für verschiedene (Klein-) Gruppen werden individuell betrachtet.

Generell gilt, dass der Käfig keine steilen Rampen oder Treppen haben darf und dass die Etagen sturzsicher sein müssen. Handelsübliche Etagenkäfige sind für Meerschweinchen ungeeignet. 

Der Käfig darf keine steilen Rampen / Treppen haben. Etagen müssen Sturzsicher sein.
Handelsübliche Etagenkäfige sind für Meerschweinchen ungeeignet. 

Einige schöne Beispiele sind hier zu finden: Wohnideen


Käfigstandort
- Der Käfig steht im Lebensraum der Menschen z. B. Wohnzimmer, Schlafräume sind ungeeignet (u. a. permanente Allergene Belastung)
- Der Käfig soll in hellen, trockenen Räumen ohne Zugluft stehen.

Haltungsanforderungen
-    Vermittlung nur zu einem oder mehreren Artgenossen, Meerschweinchen sind Rudeltiere.
-    Vermittlung nur zu Meerschweinchen, artfremde Vergesellschaftungen lehnen wir ab.
-    Wir fördern die Haltung von einem Kastraten mit einem oder mehreren Weibchen.

In folgende Haltungen vermitteln wir nicht:
-    reine Böckchen- oder Weibchengruppen
-    Kastraten in gemischte Gruppen
-    Außenhaltungen



Keine Vermittlung als Geschenk oder unter den Weihnachtsbaum
Bei Fragen zu unseren Richtlinien, können sie unser Vermittlungsteam gerne ansprechen
vermittlung(at)meerschweinchen-in-not.de*

 *) Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei der hier genannten E-Mail-Adresse das @-Zeichen durch "(at)".

Vor einer Vermittlung erfolgt grundsätzlich immer eine Vorkontrolle. Keine Vermittlung von Tieren ohne Schutzvertrag.